
Unter `Angaben von Geldbeträgen` ist nicht nur die Preisauszeichnung im Sinne des Preisauszeichnungsgesetzes, BGBl. Nr. 146/1992, zu verstehen, sondern jede optisch wahrnehmbare Wertangabe in österreichischer Währung, die gegenüber einem Verbraucher oder einem Empfänger einer behördlichen Entscheidung in Erscheinung tritt.
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
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